Levia24 GmbH- Ihre Geldretter, wenn es um Lebensversicherungen geht

Das bestätigt auch Robert Velghe von der LEVIA24 GmbH in einem Gespräch mit der Redaktion von investmentpresse.de. Ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes gibt allen Personen die zwischen 1995 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, nachdem sogenannten Policen-Model, die Möglichkeit nachträglich noch zusätzlich Geld von der Lebensversicherung erstattet zu bekommen. Das, so Robert Velghe, gilt eben auch für Verträge die bereits gekündigt und abgerechnet wurden. Natürlich, so Robert Velghe, muss man jeden Fall dann einzeln einer ordentlichen Prüfung unterziehen, um herauszufinden, ob dieser dann geprüfte Vertrag unter das Urteil des BGH fällt. Ist dies der Fall, so Robert Velghe, dann haben wir Vertragspartner die sich juristisch um Ihr Recht kümmern. Ihr Recht das Geld von der Lebensversicherungsgesellschaft zu bekommen, was Ihnen dann auch tatsächlich zusteht. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf über die Internetseite www.checkalles.com, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen, so Robert Velghe. 

PRESSEKONTAKT

Opus Bonum GmbH
Pressestelle

Jordanstraße 12
04177 Leipzig

Website: opus-bonum.de
E-Mail : presse@opus-bonum.de
Telefon: 0700 678 726 68
Telefax: 0700 678 726 68-1