Diese Spielhautomatnebtriebe werden zugeleassen nach § 33 i der Gewerbeordnung, unterliegen aber auch den schärfsten Regulierungsbestimmungen die man in Deutschland kennt. In den Spielautomatenbetrieben haben Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt. Der Betreiber ist daran gehalten dies streng zu kontrollieren. Gleiches gilt für den Ausschank von Alkohol.
Keinen Alkohol darf der Betreiber eines Speilautomatenbetriebes an seine Gäste ausschenken. Das geht sogar soweit, das er Betrunkene nicht in seinen Betrieb hineinlassen darf. Auch die Öffnungszeiten sind reglementiert. Spielautomatenhallenbesitzer dürften auch die ehrlichsten Steuerzahler sein, denn in allen Geräten ist ein Microship enthalten der vom Finanzamt ausgelesen werden kann. Bescheißen unmöglich.
Dies bedeutet aber auch, daß an hier dann genau nachverfolgen kann welche Einnahmen die Betriebe in die das Unternehmen investiert hat, getätigt wurden. Eine eigentlich nie gekannte Transparenz. Nun will man Ende des Jahres 2016 mit diesem Investmentangebot starten, gibt vorher aber schon erfahrenen Investoren die Möglichkeit sich ab einem Betrag von 250.000 Euro direkt an dem Investment zu beteiligen.
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